Arbeits- und Schulunfälle (H-Arzt/ Berufsgenossenschaftliche Behandlung)

 
Was ist ein Arbeits- bzw. Wegeunfall?
 

Von einem Arbeits- oder Schul- (Kindergarten) unfall ist immer dann auszugehen, wenn die entsprechende Person einen Unfall mit körperlichem Schaden während der Arbeitszeit (Schul- und Kindergartenzeit) erleidet. Dies umfasst auch den direkten Hin- und Rückweg sowie Ausflüge und Fortbildungsveranstaltungen und so genannte Dienstgänge oder Dienstreisen.

Alle akuten Verletzungen sowie Spätfolgen von Verletzungen im Bereich des Bewegungsapparates (Knochen, Gelenke, Bänder, Sehnen und Muskeln) werden in unserer Praxis diagnostiziert und behandelt.

Beispiele hierfür gibt es viele, einige sehen Sie nachstehend genannt:

Sportunfall im Sportunterricht der Schule, Umknicken beim Spielen während der Schul-Pause
Sturz vom Klettergerüst im Kindergarten, beim Zooausflug mit dem Kindergarten
Verkehrsunfall auf dem Weg zum Betrieb/der Arbeitsstätte
Finger geklemmt in der Bürotür, Personalraumtür etc.
Treppensturz im Hotel, in dem die Wochenendfortbildung stattfindet

Unsere Praxis hat im Rahmen des so genannten H-Arzt-Verfahrens die Zulassung zur Behandlung von Arbeits- und Schulunfällen.

Der H-Arzt gehört zu einer ausgewählten Gruppe von Medizinern, die eine spezielle unfall-chirurgische Ausbildung nachweisen müssen und deren Praxis eine den Richtlinien der Berufsgenossenschaft entsprechende Ausstattung aufweisen muss. Diese Voraussetzungen erfüllt unsere Praxis.

Bei speziellen Verletzungen, die unter anderem evtl. eine operative Behandlung erforderlich machen, ist eine unverzügliche Mitbehandlung von kompetenten Fachkollegen oder Kliniken selbstverständlicher Bestandteil unserer therapeutischen Maßnahmen.

zurück